Saftige Preiserhöhungen für Strom und Gas: Was kann ich tun?

Den Energiediscountern ging es in diesem Jahr an den Kragen. Die Preisausschläge auf dem Energiemarkt haben vielen der Billigstromanbieter buchstäblich das Gas abgedreht. Von den Anbieterpleiten waren viele Stromkunden betroffen, die sich plötzlich wieder in der (teilweise überteuerten) Grundversorgung wiederfanden.
Manche Versorger unterscheiden zurzeit zwischen Neu- und Bestandskunden und berechnen Neukunden, die in die Ersatzversorgung gerutscht sind, bis hin zu doppelt so viel wie den Bestandskunden.
 


Alle Energieanbieter erhöhen derzeit ihre Preise; und der Krieg in der Ukraine mit den EU-Sanktionen gegen Russland wird sie noch weiter in die Höhe treiben.
Wer jetzt mit dem Angebot seines Energielieferanten nicht zufrieden ist und wechseln will, der sollte zunächst einmal gut überprüfen, ob die Preise anderswo wirklich niedriger sind. Viele Neukundenpreise sind wegen der angespannten Lage sogar höher als das, was manche Bestandskunden zahlen müssen. Denn einigermaßen günstig liefern können nur Anbieter mit langfristigen Lieferverträgen.

Wann darf ein Anbieter kündigen?

Er darf das nur „aus wichtigem Grund“ - das heißt, andernfalls droht ihm die Insolvenz.
 

Mein Anbieter hat mir gekündigt

Wenn Ihr Energieversorger nicht mehr liefern kann oder will, springt automatisch der Grundversorger ein (das ist das Unternehmen mit den meisten Strom- oder Gaskunden in Ihrer Region).
Dort landen Sie zunächst in der Ersatzversorgung. Es gibt keine Kündigungsfrist, man kann sich jederzeit einen neuen Anbieter suchen. Wer nicht kündigt, rutscht nach spätestens drei Monaten in die Grundversorgung, dort haben Sie dann zwei Wochen Kündigungsfrist.
 

Dürfen die Grundversorger Neukundenpreise nehmen?

Die Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandskunden ist tatsächlich energierechtlich zulässig. Auch die Kartellbehörde in NRW sieht hier keinen Grund zum Widerspruch. Sie könnten gegen die Ungleichbehandlung theoretisch klagen, aber einfacher wäre hier ein schneller Anbieterwechsel.
Was der Grundversorger nicht darf: Er darf die Ersatzversorgung nicht ablehnen und Sie stattdessen zum Abschluss eines teuren Sondervertrags nötigen. Sollte Ihr Anbieter das versucht haben, können Sie das der Bundesnetzagentur melden. Sie sollten dem Abschluss des Sondervertrags widersprechen und auf die Ersatzversorgung bestehen.
Und möglichst flott den Anbieter wechseln.
 

Habe ich Schadensersatzanspruch, weil mein Anbieter nicht mehr liefert?

Die Kunden von Stromio und gas.de hatten sehr oft Verträge, die günstige Preise garantierten. Der Verbraucherverband will hierzu eine Musterklage einreichen, um Schadensersatzansprüche klären zu lassen.

Steigende Preise bieten auch Chancen

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