Homeoffice 2022: So sparen Sie Steuern

Der Arbeitsalltag ändert sich auch in diesem Jahr für viele Arbeitnehmer*innen nicht: Nach wie vor steht der Büroschreibtisch in den eigenen vier Wänden.
 


Im Dezember ´21 waren laut einer Erhebung des Ifo-Institutes 27,9 Prozent der Beschäftigten zumindest teilweise im Homeoffice für ihren Arbeitgeber tätig. Die Bundesregierung hat entschieden, dass die steuerliche Regelung zur Homeofficepauschale auch noch im Jahr 2022 gelten soll.
Nach dieser Regelung dürfen 5 Euro für jeden Arbeitstag, der ausschließlich zu Hause geleistet wurde, als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden (maximal 600 Euro pro Jahr).

Um die Steuererleichterung zu bekommen, benötigen Sie einen Nachweis über die „Hausarbeit“. Für das Jahr 2021 wurde die Dokumentation der Arbeitsweise vereinfacht, weil diese Regelung im Grunde nachträglich eingeführt worden war. Das Bundesfinanzministerium erklärte, dass aufgrund der besonderen Situation in der Corona-Pandemie und wegen der nicht absehbaren Entwicklung davon auszugehen sei, dass zeitliche Abläufe nicht lückenlos dokumentiert worden seien.

Anders aber im Jahr 2022: Für das neue Jahr empfiehlt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin, sich entsprechende Notizen im Kalender zu machen, an welchen Tagen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet wurde. So kann dann später der beantragte Werbekostenabzug in der Einkommensteuer belegt werden.

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