- Steuern senken durch Versicherungsbeiträge der Kinder?
Steuern senken durch Versicherungsbeiträge der Kinder?
12.10.2018 - Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung der Kinder können laut Bundesfinanzhof-Urteil von den Eltern nur dann abgesetzt werden, wenn diese tatsächlich von den Eltern auch bezahlt werden.
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Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind und dessen Versicherungsbeiträge zahlen, können grundsätzlich diese Aufwendungen bei der Einkommenssteuer geltend machen.
Der BFH lehnte dies aber in seinem Urteil (2018 X R 25/15) ab, weil die klagenden Eltern ihrem Kind nur den Naturalunterhalt gewährt hatten, die Beiträge aber tatsächlich nicht selbst bezahlten.
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