- Bankschließfächer müssen gegen Schaden oder Raub abgesichert sein
Bankschließfächer müssen gegen Schaden oder Raub abgesichert sein
20.06.2018 - Auch für Bankschließfächer besteht die Notwendigkeit, ihren wertvollen Inhalt angemessen zu versichern. Der bei den meisten Banken im Mietpreis enthaltene Versicherungsschutz ist oft nicht ausreichend.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat festgestellt, dass die in der Schließfachmiete enthaltenen Versicherungssummen für die Inhalte von Bankschließfächern stark variieren. Die Stichprobe ergab Summen von 30.000 € bis 1500 €, was je nach Inhalt viel zu wenig sein kann.
Hier kann der Schließfachbesitzer nachversichern, entweder bei der Bank selbst oder über seine Hausratversicherung.
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