Krankengeldanspruch muss lückenlos nachgewiesen werden

26.04.2018 – Das Gesetz birgt Tücken, wenn man eine Verlängerung des Krankengeldanspruches erwirken will: Ein lückenloser, ärztlich attestierter Nachweis von Arbeitsunfähigkeit ist zwingend notwendig, wenn man Krankengeld beziehen will. 


Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, kann 70 Prozent des Nettolohns als Krankengeld beantragen und damit größere finanzielle Probleme umgehen. Aber der Nachweis muss lückenlos sein! Freiberufler können sich für diesen Fall mit einer Zusatzversicherung absichern.

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